Donnerstag, 27. März 2008

FREIE FAHRT FUER FILESHARER

Freie Fahrt für FilesharerErschienen am 27. März 2008 Christoph SchmidtDie Wuppertaler Staatsanwaltschaft verweigert künftig die Ermittlung von Nutzern von Tauschbörsen. Wie die Wuppertaler Rundschau berichtet, bleiben Massenanzeigen der Musikindustrie künftig unbearbeitet. Oberstaatsanwalt Wolf Baumert zufolge seien solche Verfahren "unverhältnismäßig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen." Bedeutet dies also einen Freibrief für Filesharer?
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Auflehnung gegen die Musikindustrie
Mit ihrer Entscheidung lehnt sich die Wuppertaler Staatsanwaltschaft offen gegen die Plattenbosse auf. Die Rechteinhaber versuchen mit Massenanzeigen gegen Tauschbörsennutzer vorzugehen, um so das Problem von Raubkopien im Internet auf rechtlichem Wege in den Griff zu bekommen. Baumert zufolge gehe es der Musikindustrie dabei aber vorwiegend um die Forderung nach Schadensersatz und nicht um die Bestrafung von Tätern.
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Rechteinhaber fordern Daten der Filesharer
Mit Hilfe von Strafanzeigen versucht die Musikindustrie Daten von Filesharern zu ermitteln, um diese dann abmahnen und mögliche Schadensersatzansprüche einfordern zu können. Da der zivilrechtliche Auskunftsanspruch der Rechteinhaber an die Provider bislang vom Gesetzgeber abgelehnt wird, unterläuft sie diese Rechtspraxis mit Hilfe von Strafanzeigen. Hier kommen die Staatsanwaltschaften ins Spiel: Allein der Wuppertaler Staatsanwaltschaft seien in diesem Jahr rund 2000 IP-Adressen eingereicht worden, über die man die Anschlussinhaber ermitteln sollte - ein riesiger Aufwand für die ohnehin überlasteten Ankläger.
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Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft
Die Musikindustrie will sich mit diesem Freibrief für Filesharer allerdings nicht abfinden. Mittlerweile hagelte es Beschwerden bei der für die Wuppertaler Staatsanwaltschaft zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Derzeit prüfe die übergeordnete Behörde die Vorgänge, habe sich aber noch nicht zu diesen geäußert, so Baumert. Dabei ist ohnehin umstritten, ob die Staatsanwaltschaften die Daten von Tauschbörsennutzern überhaupt an die Musikindustrie weitergeben dürfen. Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgte hier für Zündstoff.
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